DEINE Fahrschule im Eckentaler Raum

Klasse B

Führerscheinklasse B / BF - 17

Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*

bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz

Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis

750 kg zGM* mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einer zGM* von mehr

als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.

Mindestalter : 18 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

- Einschluss: AM, L

Unterrichtsinhalte Theorie:

· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

· 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

· 5 Fahrstunden Überland

· 4 Fahrstunden Autobahn

· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

*zGM : zulässige Gesamtmasse

"Begleitetes Fahren mit 17"

Mindestalter : 17 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson; danach ist der

Führerschein auf 15 Jahre befristet

Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren.

Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte

entsprechen der Klasse B.

- Einschluss: AM, L

Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit von jungen

Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an

bestimmte Auflagen gebunden:

* Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur gemeinsam mit

einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

* Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung

eintragen sein.

* Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden.

* Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

* Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse

B sein.

* Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister

haben.

* Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird von der zuständigen

Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein ausgehändigt und die

Fahrerlaubnis erteilt.

DEINE Fahrschule im Eckentaler Raum

Klasse B

Führerscheinklasse B / BF - 17

Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*

bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz

Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B

alle Anhänger bis 750 kg zGM* mitgeführt werden. Bei

Anhängern mit einer zGM* von mehr als 750 kg ist die

zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.

Mindestalter : 18 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: 15 Jahre

- Einschluss: AM, L

Unterrichtsinhalte Theorie:

· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6

Doppelstunden)

· 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Unterrichtsinhalte Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-

Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist

abhängig vom individuellen Lernfortschritt)

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:

· 5 Fahrstunden Überland

· 4 Fahrstunden Autobahn

· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

*zGM : zulässige Gesamtmasse

"Begleitetes Fahren mit 17"

Mindestalter : 17 Jahre

Vorbesitz: keiner

Befristung: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson;

danach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet

Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren.

Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische

Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B.

- Einschluss: AM, L

Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit

von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung

mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen

gebunden:

* Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur

gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen

Begleitperson fahren.

* Die Begleitperson muss namentlich in die

Prüfungsbescheinigung eintragen sein.

* Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt

werden.

* Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt

sein.

* Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der

Führerscheinklasse B sein.

* Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im

Verkehrszentralregister haben.

* Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich

gültig.

Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht

selber fahren.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird von der

zuständigen Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein

ausgehändigt und die Fahrerlaubnis erteilt.

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