info@hs-fahrschulen.de
Klasse B
Führerscheinklasse B / BF - 17
Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*
bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B alle Anhänger bis
750 kg zGM* mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einer zGM* von mehr
als 750 kg ist die zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.
Mindestalter : 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
- Einschluss: AM, L
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
· 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig vom individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
*zGM : zulässige Gesamtmasse
"Begleitetes Fahren mit 17"
Mindestalter : 17 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson; danach ist der
Führerschein auf 15 Jahre befristet
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren.
Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische Unterrichtsinhalte
entsprechen der Klasse B.
- Einschluss: AM, L
Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit von jungen
Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist allerdings an
bestimmte Auflagen gebunden:
* Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur gemeinsam mit
einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
* Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung
eintragen sein.
* Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt werden.
* Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
* Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse
B sein.
* Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister
haben.
* Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht selber fahren.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird von der zuständigen
Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein ausgehändigt und die
Fahrerlaubnis erteilt.
DSGVO
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Führerscheinklasse B / BF - 17
Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - bis 3500 kg zGM*
bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
Außerdem dürfen mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B
alle Anhänger bis 750 kg zGM* mitgeführt werden. Bei
Anhängern mit einer zGM* von mehr als 750 kg ist die
zGM* der Kombination auf 3.500 kg beschränkt.
Mindestalter : 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
- Einschluss: AM, L
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6
Doppelstunden)
· 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-
Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig vom individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
*zGM : zulässige Gesamtmasse
"Begleitetes Fahren mit 17"
Mindestalter : 17 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: bis zum 18. Lebensjahr nur mit Begleitperson;
danach ist der Führerschein auf 15 Jahre befristet
Beginn der Ausbildung: frühestens mit 16 ½ Jahren.
Kraftfahrzeuge, sowie theoretische und praktische
Unterrichtsinhalte entsprechen der Klasse B.
- Einschluss: AM, L
Durch das "Begleitete Fahren mit 17" soll sich die Sicherheit
von jungen Fahranfängern erhöhen. Die Fahrberechtigung
mit 17 Jahren ist allerdings an bestimmte Auflagen
gebunden:
* Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer/innen nur
gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen
Begleitperson fahren.
* Die Begleitperson muss namentlich in die
Prüfungsbescheinigung eintragen sein.
* Es können auch mehrere Begleitpersonen benannt
werden.
* Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt
sein.
* Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der
Führerscheinklasse B sein.
* Die Begleiter dürfen maximal einen Punkt im
Verkehrszentralregister haben.
* Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich
gültig.
Im weiteren Ausland dürfen die Jugendlichen noch nicht
selber fahren.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird von der
zuständigen Führerscheinstelle der EU-Kartenführerschein
ausgehändigt und die Fahrerlaubnis erteilt.
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