info@hs-fahrschulen.de
Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) bis 35 kW Motorleistung
(bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: A1, AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
· 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A 1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):
· 3 Fahrstunden Überland
· 2 Fahrstunden Autobahn
· 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim Aufstieg der Klasse A1 nach Klasse A2 ist bei mindestens 2 jährigem
Vorbesitz keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Ebenso muss kein
Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der
praktischen Prüfung von den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des
Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.
DSGVO
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Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) bis 35 kW
Motorleistung
(bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2
kW/kg nicht übersteigt)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: A1, AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6
Doppelstunden)
· 4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden richtet sich nach dem
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Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A 1 (Erteilung vor weniger als 2 Jahren):
· 3 Fahrstunden Überland
· 2 Fahrstunden Autobahn
· 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Beim Aufstieg der Klasse A1 nach Klasse A2 ist bei
mindestens 2 jährigem Vorbesitz keine praktische
Ausbildung vorgeschrieben. Ebenso muss kein
Theorieunterricht besucht werden. Der Fahrlehrer muss
sich jedoch vor der praktischen Prüfung von den
notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen des
Fahrerlaubnisbewerbers überzeugen.
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