Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
(bei denen das Verhältnis der Leistung 0,1 kW/kg nicht übersteigt)
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: keiner
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: AM
Unterrichtsinhalte Theorie:
· 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
· 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Unterrichtsinhalte Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung
(die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen
Lernfortschritt)
Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben:
· 5 Fahrstunden Überland
· 4 Fahrstunden Autobahn
· 3 Fahrstunden bei Dunkelheit